Die Kanzlei

WEISS Rechtsanwälte ist eine Sozietät von Rechtsanwälten mit Sitz in Weißenhorn. Die Kanzlei wurde 1976 von Rechtsanwalt Werner M. Weiss gegründet. Im Jahr 1989 erhielt Herr Rechtsanwalt Werner M. Weiss zusätzlich vom bayerischen Wirtschaftsministerium die Zulassung als vereidigter Buchprüfer.

Seit dem Jahr 2009 wird die Kanzlei gemeinsam von den Rechtsanwälten Werner M. Weiss und Dominik F. Weiss geführt.

Die Mandanten der Kanzlei sind vornehmlich kleine und mittelständische Unternehmen sowie Familien- und Handwerksbetriebe. Darüber hinaus betreut die Kanzlei selbstverständlich auch Privatpersonen, die eine qualifizierte juristische Beratung benötigen.

Unsere Stärken sind neben der fachlichen Qualifikation vor allem die dauerhafte persönliche und praxisnahe Betreuung unserer Mandanten. Die wirtschaftliche Notwendigkeit steht dabei stets im Vordergrund. Selbstverständlich betreuen wir alle Mandanten -streitwertunabhängig- mit der gleichen Sorgfalt und Aufmerksamkeit.

Umfassende Beratung und Betreuung bietet die Kanzlei auf den Gebieten des Miet- und Wohnungseigentumsrechtes, Erbrechtes, Gesellschaftsrechtes, Ehe- und Familienrechtes, Kapitalanlagenrechtes und Verkehrsrechtes, aber auch in allgemeinen Rechtsfragen an.

Daneben betreut die Kanzlei im Rahmen der WEISS Verwaltungen als WEG-Verwalter eine Vielzahl von Wohnungseigentümern in sämtlichen Fragen des Miet- und Wohnungseigentumsrechtes.

Darüber hinaus ist Herr Rechtsanwalt Werner M. Weiss seit über 20 Jahren als gerichtlich bestellter Zwangsverwalter von Wohn- und Gewerbeobjekten tätig.